Kantonaler Richtplan muss zum "Green Deal" werden!

Zur Vernehmlassung des Kantonalen Richtplans (KRIP-Aggloprogramm)

Aus der Sicht des VCS Graubünden müssen den Zielen griffige Massnahmen folgen. Sonst bleibt es bei den guten Grundsätzen. Viele Umweltthemen werden erst bei der nächsten Revision berücksichtigt. Der kantonale «Greendeal» und die allgemeingültigen Klimaziele müssen aber dringend in den Kantonalen Richtplan (KRIP-Aggloprogramm) einfliessen.

Siedlung und Verkehr

Die Koordination der Verkehrs- und der Siedlungsplanung muss zwingend auf die laufenden und aktuellen Planungsprozesse abgestimmt werden. Ferner muss auch die laufende Revision der Grundordnung Chur sowie das Stek50 und das Mobilitätskonzept 2030 in Betracht gezogen werden.

Folgende Massnahmen sind aus unserer Sicht beizufügen:

 

Gute Siedlungsqualität im Strassenraum/Durchwegung der Quartiere

Begrünter, unversiegelter und beschatteter Strassenraum und die Regulierung des Stadtklimas sind elementare Förderungen des VCS Graubünden. Tempo 30 innerorts sowie autofreie und lärmentlastete Quartiere und Hauptstrassen sind zwingend. Anders kann die Lärmsanierung und die Aufwertung des Strassenraums im Siedlungsgebiet und in den Wohnquartieren nicht gewährleistet werden. Unfälle und Todesopfer im Strassenverkehr können halbiert werden.

 

Was ist gute Siedlungsqualität?

Die Frage ist, wer definiert gute Siedlungsqualität? Diese Definition müsste ausformuliert werden. Gegen innen verdichten ist die Devise. Dazu braucht es auch ein verbindliches Freiraumkonzept um eine hervorragende Siedlungsqualität zu erreichen. Man muss langfristig in die Höhe bauen und nicht alle Freiräume überbauen. Zudem darf so nicht nur die m2 Wohnfläche/Pro Kopf steigen. Es muss nachgewiesen werden, ob und wo es welchen neuen Wohnraum braucht. Speziell der bezahlbare Wohnraum muss gefördert werden.

 

Autoverkehr (MIV)

Es braucht konkrete Massnahmen zur Verkehrsreduktion (MIV). Kein Ausbau oder Optimierung des Strassennetztes für den MIV. Sondern eine massgebende Reduktion der öffentlichen Parkplätze und verursachergerechte Parkgebühren auf den verbleibenden Parkplätzen. Chur wird bereits von einem grossen Verkehrsaufkommen belastet. Es wird nur kanalisiert und die Infrastruktur sogar punktuell ausgebaut. Die übergeordnete Zielsetzung für eine Reduktion des Verkehrs wird so nicht erreicht.

 

Die natürliche Durchwegung von Quartieren muss erhalten bleiben

Unversiegelte Strassen und Wege sind besonders erhaltenswert und neue müssen zusätzlich gefördert werden. Alte Wege und Mauern/Trampelwege wie bspw. beim «Ruckenbrecher» sind schützenswert und müssen in den Inventar aufgenommen werden.

 

Biodiversität im Siedlungsraum/Freiraum

Die Förderung von Biodiversität im Siedlungsraum und Freiflächen/Freiflächenkonzepte in den Gemeinden ist ebenfalls ein Hauptanliegen des VCS Graubünden. Diesem wird zu wenig Rechnung getragen. Dazu braucht es dringend Massnahmen. Auch deshalb, weil wir bis 2050 unsere Klimaziele erreichen müssen. 60 Prozent der Siedlungsfläche ist bebaut, betoniert, asphaltiert oder versiegelt. Der lebendige Boden ist ein wertvolles Gut und trägt zu einer hervorragend Siedlungsqualität bei. Parkplätze und Strassenräume sollen wo möglich unversiegelt geplant werden und/oder von der Bevölkerung als Begegnungsräume umgenutzt werden können. Dafür müssen Parkplätze aufgehoben werden. Speziell auch unterirdische Bauten und Parkierungsflächen sollen neu einen angemessenen Grenzabstand einhalten müssen, damit man auch grosse Bäume stellen kann.

Zum Fussverkehr und der Wegedurchlässigkeit in den Siedlungen sowie für die «Stadt der kurzen Wege» müssen zusätzliche Massnahmen erfolgen. Diese fehlen jedoch gänzlich.

 

Velo und ÖV

Das Velonetz sowie der ÖV muss wo nötig ausgebaut und optimal miteinander verknüpft werden. Die Vision ist noch nicht ersichtlich.

Folgende Massnahmen sind beizufügen:

 

Velonetz

Das bestehendes Velonetz muss optimiert, kombiniert, verbunden und nur wo nötig ausgebaut werden. Die Verbreiterung der Autofahrbahnen darf nicht unter dem Vorbehalt projektiert werden, damit eine Schnellstrecke für Velofahrer:innen zur Verfügung gestellt werden kann.

Es ist im Velogesetz des Bundes explizit erwähnt, dass bestehende Velowege optimiert werden sollen und neue Velowege möglichst nicht auf der bestehenden Autofahrbahnen sind oder zumindest von desser getrennt werden müssen.

Die ökologische Infrastruktur muss mit dem Ausbau des Velonetzes verbunden werden. Diese Vernetzung muss mit der Wegedurchlässigkeit deutlich erwähnt werden.

 

Öffentlicher Verkehr stärken, Intermodalität optimieren

Die Intermodalität optimieren genügt hier nicht, es fehlt noch vieles und muss zuerst aufgebaut werden. Es braucht grosse und überdachte Veloabstellplätze bei allen Bahnhöfen und genügend und nutzerdefinierte Velokapazitäten in der RHB / Ein komfortables Sportabteil. Ausserdem muss diese optimal auf die Siedlungsentwicklung abgestimmt und attraktive Anschlüsse sichergestellt werden.

Es braucht eine Abstimmung auf Nutzungen im Naherholungsgebiet, bspw. beim Transport von Velos, E-Bikes, Skis, grossen Sportgeräten und Kanuten in der Rheinschlucht. Die RhB muss diese Infrastruktur bereitstellen und gewährleisten. Das neue Rollmaterial für Retica30 muss ergänzt und optimiert werden.

Das Postauto soll auch wieder kleine Waren und Güter transportieren. Diese Dienstleistungen fehlen.

 

Handlungsansätze

Es müssen für die Gemeinden konkrete Handlungsanweisungen formuliert werden:

  • Grün- und Freiräume im Siedlungsgebiet müssen gesichert werden.
  • Raumplanerische Sicherung der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, auch innerhalb der Siedlung.
  • Freiraumkonzepte in den Gemeinden
  • Wegedurchlässigkeit in und zwischen den Siedlungen raumplanerisch sicherstellen
  • Konkrete Massnahmen in Baugesetze für die Entlastung der Quartiere: Aufhebung der Parkplatzpflicht, Beruhigung und Aufwertung der Quartiere in den Gestaltungsplänen
  • Aufhebung von Parkflächen seitlich und auf Plätzen, die zu begrünten Begegnungsräumen in Quartieren umgenutzt werden
  • Unterirdische Grenzabstände einführen
  • GGP: Ökologische Infrastruktur sicherstellen
  • GEP: konkreten Massnahmen aufnehmen
  • Multimodale Drehscheiben in Zonenpläne und im GEP konkretisieren: sinnvolle Anbindung aller relevanten Infrastrukturen für alle Verkehrsteilnehmenden
  • Echte Partizipation der Bevölkerung sicherstellen
  • Verdichten: Die Bauaktivität darf nicht nur dazu dienen die m2 Wohnfläche/Pro Kopf zu erhöhen. Es muss abgeklärt werden, ob und wo dieser Wohnraum tatsächlich benötigt wird.
  • Die federführenden Stellen von Kanton, Region und Gemeinden setzen die betreffenden Massnahmen gemäss Vorgaben im Agglomerationsprogramm um
  • Die Gemeinden sollten schon im aktuellen Planungsstadium verbindliche Lösungsansätze und Massnahmen vorstellen, die mit dem Gesamtplan abgestimmt werden, damit keine Chancen verpasst werden.

 

Gute Leitsätze reichen nicht mehr aus. Wir müssen jetzt unsere Region, unsere Stadt und unsere Gemeinden zum "Green Deal" machen. Wenn das Ziel Netto 0 bis 2050 erreicht werden muss, dann kann man Umweltthemen nicht mehr erst in der nächsten Revision berücksichtigen. Sie müssen zu unserer gemeinsamen Priorität werden.

 

Für den VCS Graubünden

Yvonne Michel Conrad

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