Lärmschutz jetzt
Gemäss der eidgenössischen Lärmschutzverordnung LSV, sind alle Strasseneigentümer, so auch die Stadt Chur, verpflichtet ihre lärmbelasteten Strassen lärmmässig zu sanieren. Tempo 30 ist anerkanntermassen die effizienteste und weitaus kostengünstigste Massnahme, um diese Verpflichtung umzusetzen.
Stadtverkehrsgesetz umsetzen
In den städtischen Wohnquartiere ist die Verlangsamung des Verkehrs auf Tempo 30 unbedingt nötig. Auch aus gesetzlicher Sicht ist innerorts 50 abseits der übergeordneten Hauptstrassen nicht mehr zeitgemäss. Das gültige Stadtverkehrsgesetz, das Tempo 30 in allen Wohnquartieren fordert, muss endlich umgesetzt werden, denn auch die Ringstrasse führt mehrheitlich durch Wohnquartiere.
Neben der Lärmsanierung und der damit verbundenen Attraktivitätssteigerung der angrenzenden Quartiere wird mit Tempo 30 die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich gesteigert und die Schadstoffemissionen werden durch die Verstetigung des Verkehrs reduziert.
Für eine weitere Aufwertung des öffentlichen Raumes und weniger Autoverkehr in der Stadt ist die Anzahl oberirdischer Parkplätze deutlich zu reduzieren und der so gewonnene Platz in attraktive Velorouten, Baumreihen und Aufenthaltsbereiche zu verwandeln. Auf den verbleibenden Parkplätzen müssen verursachergerechte Parkplatzgebühren erhoben werden. Die Stadt mit den meisten Autokilometern pro Kopf muss endlich handeln.
Der VCS Graubünden